KFZ Kennzeichen

Ummeldung beim Autoverkauf

27. Februar 2022

Damit ein PKW in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen kann, ist eine korrekte Anmeldung bei einer Kfz-Zulassungsstelle Pflicht. Hierbei kann nicht irgendeine beliebige Stelle gewählt werden (wenn eine solche etwa in einer anderen Stadt, jedoch z. B. auf dem Weg zur Arbeitsstelle liegt). Kreis oder Kommune sind vorgegeben. Wird das Fahrzeug weiterverkauft, stillgelegt oder bei Umzug in eine andere Stadt mitgenommen, gelten weitere Bestimmungen:

ist die Aufgabe des Fahrzeughalters z. B. die Ummeldung bei seiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zu beantragen. Trotz Ummeldung darf aber die gültige Kfz-Versicherung nicht aufgegeben werden. Eine solche ist zum Fahren eines PKW Pflicht.

Die zeitnahe Ummeldung des PKW ist zwingend erforderlich bei einer Adressänderung des Halters oder den Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk. Ändert sich der Halter durch Autoverkauf oder auch eine Erbschaft, ist diese Änderung ebenfalls mitzuteilen.

Wer sein Fahrzeug bei einem zeitlich begrenzten Umzug ins Ausland weiternutzt, kann eine Ummeldung umgehen, wenn weniger als 185 Tage bis zur Rückkehr zum Hauptwohnsitz vergehen.

Wer kümmert sich um eine Ummeldung oder Abmeldung und welche Unterlagen werden dazu gebraucht?

Bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle des aktuellen Halters sind die erforderlichen Schritte einzuleiten. Dies muß nicht zwingend persönlich sein, sondern kann mit einer schriftlichen Bevollmächtigung durch eine andere Person vorgenommen werden. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, kann dies direkt beispielsweise durch den neuen Halter erledigt werden. Privater Autoverkauf ist Vertrauenssache und deshalb sollten Sie die dann benötigten Unterlagen auch nur an vertrauenswürdige Personen aushändigen. Wenn Sie einem Autohändler Ihr Auto verkaufen und dort evtl. ein anderes Fahrzeug erwerben, übernimmt dieser in vielen Fällen die manchmal sehr zeitraubenden Formalitäten.

Zur Abmeldung und/oder Ummeldung gehört in jedem Fall der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, der Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung sowie eine elektronische Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer. Ebenfalls ist der Nachweis der letzten Hauptuntersuchung, einer gültigen Abgassonderuntersuchung und für die Bezahlung der Kfz-Steuer vorzulegen.

Seit dem 1.10.2019 ist eine Anmeldung, Abmeldung, Umschreibung, Wiederzulassung, Adressänderung oder Kennzeichenmitnahme beim Halterwechsel auch online möglich. Dazu sind dann jedoch ein internetfähiger Personalausweis, ein Smartphone mit Ausweis-App und/oder ein Kartenlesegerät nötig.

Welche Zeiten sind einzuhalten?

Ob Sie den Autoverkauf anzeigen wollen, den PKW ummelden, abmelden, wiederzulassen oder in einer anderen Form meldepflichtig verändern, ist dieser Schritt unverzüglich, d.h. innerhalb weniger Werktage, durchzuführen. Dies kann sich insbesondere innerhalb eines Umzuges oder stressigen Berufslebens als schwierig herausstellen. Deshalb empfiehlt sich eine Überprüfung der Sprechzeiten der Zulassungsstelle am Hauptsitz des Halters. Ohne vorherige online Terminreservierung sind häufig längere Wartezeiten vor Ort einzuplanen.

Sie werden das Auto verkaufen – was geschieht mit dem alten Kennzeichen?

Aus den verschiedensten Gründen kann es sinnvoll sein, das Autokennzeichen des bisherigen PKW ohne Abmeldung weiterzunutzen. Dies ist seit 2015 problemlos möglich. Selbst nach einem Umzug in eine andere Stadt begleitet dadurch ein Teil der alten Heimat in die neue Zeit.

Dies erspart nicht nur die Kosten für einen neuen Satz frischer Kennzeichen.

Welche Kosten entstehen bei der Erfüllung der Pflichten als Halter?

Es sind nicht so sehr hohe Gebühren zu entrichten, wenn Sie Ihr Auto verkaufen, eine Abmeldung, Ummeldung oder auch Wiederzulassung beantragen. In den meisten Fällen ist es eher der Zeitaufwand und damit verbunden einzuhaltende Fristen und Termine, die einen Autoverkauf o. dgl. erschweren.

Innerhalb verschiedener Kommunen und Gemeinden schwanken die Gebühren für eine Anmeldung zwischen 10 und 30 Euro. Die Abmeldung, z. B. nach dem Autoverkauf, bei der gleichen Zulassungsstelle liegt zwischen 5 und 12 Euro. Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen und damit verbunden das Erstellen neuer Schilder liegt bei etwa 60 Euro.

Als wichtiger Aspekt ist auch noch zu berücksichtigen, wenn Sie Ihr bisheriges Auto verkaufen, daß nachfolgend ein Versicherungswechsel möglich ist.

Eine Meldepflicht gegenüber der Autoversicherung bei einem Umzug besteht in jedem Fall.

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